Was geschieht, wenn ein Ehepartner infolge Unfall, Krankheit oder sonstiger Verhinderung seine persönlichen Angelegenheiten vorübergehend oder ganz nicht mehr wahrnehmen kann? Dabei kann es um ganz alltägliche Dinge gehen: Darf Ihr Ehegatte ohne ausdrückliche Vollmacht den Einschreibebrief von der Post abholen, darf er für Sie die Steuererklärung unterschreiben?
Wer darf über die Art und Weise Ihrer ärztlichen Behandlung entscheiden, wenn Sie selbst bewusstlos und deshalb entscheidungsunfähig sind? Unter welchen Voraussetzungen kann Ihr Ehegatte sogar lebensbeendenden Maßnahmen, wie das Abschalten von medizinischen Geräten, zustimmen, wenn für Sie auf Grund eines Unfalls keine Aussicht mehr auf ein selbstbestimmtes Leben besteht?
Mit einer Ehegattenvorsorgevollmacht können Ehegatten dafür Sorge tragen, dass im Bedarfsfall Ihr gesunder Ehepartner rechtsverbindlich für Sie handeln kann.
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Geschäftsstelle: 08095/875977
Beratende Rechtsanwältin: Frau Susanne Schwarze
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