Wenn ein Elternteil durch Krankheit oder Unfall zum Pflegefall wird oder stirbt, dann bleibt – im Falle der gemeinsamen Sorge - das alleinige Sorgerecht beim überlebenden Elternteil.
Aber was geschieht mit minderjährigen Kindern bei getrennt lebenden und/oder unverheirateten Eltern? Und was geschieht, wenn beide Elternteile, z.B. durch einen Unfall, ums Leben kommen, wer sorgt dann für die minderjährigen Kinder?
Mit einer Sorgerechtsverfügung können Eltern rechtsverbindlich dafür Sorge tragen, dass im Fall der Fälle die Kinder in die Obhut einer gewünschten nahe stehenden Vertrauensperson kommen.
Dieses Recht ist häufig unbekannt. Vielmehr herrscht fälschlicherweise die Auffassung, dass es ausreiche, nach der Geburt des Kindes einen (Tauf-)Paten zu bestimmen. Nach der gesetzlichen Regelung muss die Benennung eines Vormunds jedoch formal in einer Sorgerechtsverfügung niedergelegt sein, damit sie Rechtswirksamkeit entfaltet.
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